Du kannst eine vertrauliche Meldung mit Angaben Deiner Kontaktdaten vornehmen. Bei dieser wird Deine Identität nur denjenigen gegenüber bekannt, die Deine Meldung vertraulich bearbeiten. Deine Identität wird gegenüber weiteren Beteiligten der Fallbearbeitung vertraulich behandelt.Deine Identität wird ohne Deine Zustimmung nicht an andere innerhalb der Organisation weitergegeben. Deine Zustimmung zur Offenheit über Deine Identität wird nur dann abgefragt, wenn dies für die interne Fallbearbeitung erforderlich ist.Wenn Du das Hinweisgebersystem vertraulich nutzt, werden Dein Fall und Du registriert, so dass Du ab dem ersten Kontakt einen etwaigen Schutzanspruch nach dem Hinweisgebergesetz dokumentieren kannst.
Du kannst eine anonyme Meldung auswählen, wenn Du Deine Identität nicht gegenüber Beteiligten des Prozesses preisgeben möchtest.Im Fall einer anonymen Meldung kann es zu einem späteren Zeitpunkt schwierig für Dich werden, sich auf den Schutz durch die Whistleblower-Gesetzgebung zu berufen.Wenn Du Dich für eine anonyme Meldung entscheidest, stelle bitte sicher, dass Du bei diesem Prozess keine elektronischen Spuren hinterlässt. Prüfe die Dateien, die Du hochlädst auf Metadaten und verwende dieses System nicht über einen von Deinem Arbeitgeber bereitgestellten PC oder über ein solches Mobiltelefon. Wenn Du diese Hinweise berücksichtigst, erlangst Du den bestmöglichen Schutz als anonymer Whistleblower. Solltest Du versehentlich Daten übermitteln, die Dich identifizierbar machen, werden wir diese vertraulich behandeln.
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