Mit dem Code of Conduct haben wir Verhaltensregeln festgelegt, die uns allen gemeinsam als Basis und Orientierung für ein regelkonformes Verhalten dienen und uns den Umgang mit der Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften erleichtern sollen. Er soll uns dabei über die wesentlichen gesetzlichen Verhaltensregeln aufklären und damit helfen Rechtsrisiken zu erkennen und Rechtsverstöße zu vermeiden.
Wenn gegen diese Verhaltensregeln verstoßen wird, kann dieses Fehlverhalten oft nur über Hinweisgeber, s.g. Whistleblower aufgedeckt werden. Sie leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Fehlverhalten.
Über dieses Hinweisgeberportal kannst Du – egal ob festangestellt oder unternehmensfremd – Vorfälle annonym oder vertraulich melden. Wir kommen damit der gesetzlichen Verpflichtung nach, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergibt.
Der Schutz von Hinweisgebern, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen, ist gesetzlich gewährleistet.
Für die Zuordnung Deines Hinweises stehen Dir mehrere Kategorien zur Verfügung. Bitte wähle die entsprechende Kategorie für Deinen Hinweis aus. Deine Angaben werden in Abhängigkeit der Meldung von geschulten Kolleginnen und Kollegen vertraulich bearbeitet.
Folgende Kategorien stehen zur Auswahl:
- Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
- Diskriminierung
- Mobbing
- Ungleichbehandlung
- Belästigungen
- respektloser Umgang
- Arbeitszeitverstöße
- Geldwäsche
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
- Datenschutz
Hierunter fallen sämtliche Verstöße, die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten sowie Fälle unrechtmäßiger Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen betreffen. Beispiele:
- missbräuchliche Nutzung von Daten
- unbefugte Weitergabe von Mitarbeiter-/Kundendaten an Dritte
- "Diebstahl" oder unrechtmäßige Preisgabe von Daten an unberechtigte Dritte
- unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
- Umweltschutz
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
- Illegale Abfallentsorgung
- unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
- Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
- Unterschlagung
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
- Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
- Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
- persönliche Bereicherung
- Interessenskonflikte
Hierzu zählen Situationen, in denen die persönlichen Interessen von Mitarbeitenden im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.
- Manipulation von Geschäftsdokumenten
Hierunter fallen Delikte wie die Verfälschung von Betriebs- und Geschäftsdokumenten. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc
- sonstige Rechtsverstöße
Hierunter fallen sämtliche anderen Verstöße gegen Strafvorschriften oder Bußgeldvorschriften.
Wenn Du Deinen eigenen Schutz noch erhöhen möchtest, kannst Du folgende Hinweise beachten:
- Das Portal ist über den Link hr.neumannmueller.com/whistleblowing frei im Internet aufzurufen.
- Nutze für die Meldung ein Endgerät, das sich nicht im Unternehmensnetzwerk befindet.
- Nutze kein Endgerät, dass Dir vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde.
- Verwende keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Du häufig in Gesprächen, E-Mails oder Chat-Nachrichten nutzt.
- Schreibe sämtliche Wörter klein.